News

Das Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber" der Bertelsmann-Stiftung

Der Fachkräftemangel brennt Immobilienverwaltern auf den Nägeln, deswegen unterstützt der BVI e.V. sie durch zahleiche Maßnahmen bei der Personalrekrutierung und -bindung. Sie kennen vielleicht bereits diee BVI-Ausbildungsinitiative und unsere neue Kooperation mit dem EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Mehr »

"Spezial-Talk" des EnergieForum zur DSGVO

Hiermit laden wir die BVI-Mitglieder herzlich zum "Spezial-Talk" des neuen BVI-Fördermitglieds EnergieForum Deutschland ein.

Mehr »

Mietrechtsänderung 2018

Die neue Regierung aus CDU und SPD sieht in der jetzigen Legislaturperiode Veränderungen im Mietrecht vor. Seit dem 04.06.2018 liegt nun ein erster Referentenentwurf für ein neues Mietrechtsänderungsgesetz vor, in dem folgende Änderungen angeregt werden.

Mehr »

BVI schließt Rahmenabkommen mit der VSK Vermieterschutzkartei

Der BVI bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, zu Sonderkonditionen eine Bonitätsprüfung ihrer Mietinteressenten über unser Fördermitglied, die VSK Vermieterschutzkartei, durchzuführen. Diese kostengünstige und schnelle Bonitätsprüfung stellt eine interessante Alternative oder Ergänzung zu denen der SCHUFA und Creditreform dar, da sie andere bzw. zusätzliche Kriterien, wie beispielsweise die Wohngegend (sogenannte "georeferenzierte Daten") oder den Beruf der zu prüfenden Person miteinbezieht.

Mehr »

Finden Sie Ihre Auszubildenden oder qualifiziertes Fachpersonal mit dem BVI!

Digitalisierung, Rechtsnovellen, Fragen rund um die energetische Gebäudesanierung - die Anforderungen an unseren Berufsstand steigen kontinuierlich. Qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal ist dabei der Schlüssel, um für die anstehenden Herausforderungen gewappnet zu sein. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. unterstützt Sie bei der Suche nach Nachwuchskräften, die passgenau Ihr Mitarbeiterteam ergänzen.

Mehr »

DSGVO - Teil 7 - Die Meldung des Datenschutzbeauftragten

Ab dem 25.05.2018 müssen Unternehmen gem. Art. 37 Abs. 7 DSGVO die Kontaktdaten ihres Datenschutzbeauftragten (nicht zwangsläufig den Namen) der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen. In welcher Form dies zu geschehen hat, wird im Gesetz nicht erwähnt. Um ein unübersichtliches Meldechaos zu vermeiden, bleibt es also den Aufsichtsbehörden überlassen, einen einheitlichen Meldevorgang zu gestalten. Unser Datenschutzbeauftragter Reinhold Okon hat sich die Webseiten der Aufsichtsbehörden angeschaut und gibt Ihnen einen Überblick über das Ob und Wie der Meldemöglichkeiten.

Mehr »

DSGVO - Teil 6 - Das Verfahrensverzeichnis

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. stellt Ihnen als Mitglied im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umfangreiche Musterformulare zur Verfügung, damit Sie die komplexen Prozesse reibungslos in Ihrem Unternehmen etablieren und die hohen Bußgelder vermeiden können.

Mehr »

DSGVO - Teil 5 - Die Einwilligungserklärungen von Eigentümern und Mietern

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Der BVI unterstützt Sie bei der Umsetzung der arbeitsintensiven Anforderungen dieser Verordnung. Hier Teil 5 unserer Serie. Diesmal zum Thema: Die freiwillige datenschutzkonforme Einwilligungserklärung des Eigentümers und Mieters.

Mehr »