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BVI-Präsident Meier fordert schnelle praktische Lösungen zur Finanzierung von Breitbandanschlüssen und klare Vertragsverhältnisse

Zur Gigabitstrategie, die die Bundesregierung jüngst vorgestellt hat, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Die von der Bundesregierung gerade überarbeitete Gigabitstrategie enthält viele Ankündigungen, doch es fehlen Taten. Wir brauchen nicht erst morgen, sondern schon heute praktische Lösungen für die Finanzierung und vertragliche Verlässlichkeit bei Breitbandanschlüssen, damit Verwalter und Eigentümer die richtigen Entscheidungen für den Anschluss der Gebäude an die schnellen Netze treffen können.

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BVI-Präsident Meier fordert feste Vergütung

Zur vorige Woche von Bunderats und Bundestag verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und zum heute von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium vorgelegten Sofortprogramm für den Sektor Gebäude erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Das Sofortprogramm für den Sektor Gebäude und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sind für den Bestand ein Schritt in die richtige Richtung, denn sie verzichten auf unnötig höhere Anforderungen an die Gebäudedämmung. Verwalter und Wohnungseigentümer erhalten so die Chance einer preiswerten energetischen Sanierung. Wünschenswert für den Verwalter ist ein fester Vergütungssatz, der sich an den Kosten der Baumaßnahme orientiert.

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Veränderung in der BVI-Geschäftsführung

Der Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., Dr. Oliver Möllenstädt, scheidet aus der BVI-Geschäftsführung aus, um sich künftig neuen Aufgaben außerhalb des Verbandes zu widmen. Dr. Möllenstädt war seit November 2020 Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.

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Keine DIN-Norm für WEG-Jahresabrechnungen

Der BVI hat sich gemeinsam mit Verbänden der Immobilienwirtschaft und dem größten Eigentümerverband Haus & Grund dagegen ausgesprochen, WEG-Jahresabrechnungen mit einer DIN-Norm zu standardisieren, denn wie eine Jahresabrechnung auszusehen hat, ist Sache des Gesetzgebers und der Rechtsprechung, nicht einer Norm des Deutschen Instituts für Normung.

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Bundesrat stimmt Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter zu

Der Bundesrat hat am 26. November 2021 der Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zugestimmt. Seine Zustimmung knüpfte die Ländervertretung allerdings an Änderungen der Befreiung von der Prüfungspflicht für bestimmte qualifizierte Personen. Sofern die Bundesregierung die zuvor genannte Änderung umsetzt, tritt die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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BVI unterstützt echten Sachkundenachweis für WEG-Verwalter

Die künftigen Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP kündigen in ihrem am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag die Einführung eines echten Sachkundenachweises für WEG-Verwalter an.

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WEG-Versammlungen unter 2G-Bedingungen

In mehreren Bundesländern sind neue Corona-Regeln für die Gastronomie in Kraft getreten bzw. werden in Kürze in Kraft treten. Das hat zur Folge, dass der Zutritt zu Gastronomiebetrieben dann ausschließlich Geimpften und Genesenen erlaubt ist. Im Land Berlin gelten ab 15.11.2021 umfangreiche 2G-Regeln, u.a. für die Gastronomie. In Bayern gelten ab 16.11.2021 2G-Regeln für Hotels und Restaurants.

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Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu

Der Bundesrat hat am 5. November 2021 der Heizkostenverordnung zugestimmt. Seine Zustimmung knüpfte die Ländervertretung allerdings an eine Bedingung: die Auswirkungen der Verordnung sollen bereits nach drei Jahren evaluiert werden. Ziel sei es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob für Mieterinnen und Mieter zusätzliche Kosten entstehen.

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BVI empfiehlt Abschluss neuer Verwalterverträge

Das zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretene neue WEG gibt Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwaltern zusätzliche Rechte. Sie dürfen zum Beispiel Verträge mit Handwerkern, Energieversorgern oder Versicherungen im Namen der Eigentümergemeinschaft (WEG) abschließen, ohne dass diese vorher zugestimmt hat. Für die Eigentümergemeinschaft stellt sich die Frage, wie die Rechte und Pflichten des Verwalters im Verwaltervertrag zu regeln sind.

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Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG

Mit dem neuen WEG wurde die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zum 1.Dezember 2020 vom Gesetzgeber neu geregelt (§ 18 Abs. 4 WEG). Jede Eigentümerin bzw. jeder Eigentümer hat das Recht, nach Vorankündigung und innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in den Büroräumen des Verwalters die Verwaltungsunterlagen und Abrechnungsbelege einzusehen.

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