Leistungen

Mietverwaltung

Die Verwaltung von Mietobjekten kann von der einfachen Buchhaltung incl. Nebenkostenabrechnung bis hin zur Komplettverwaltung variiert werden.

Komplettverwaltung bedeutet: Wir übernehmen für den Eigentümer alle Maßnahmen, die mit dem Gebäude und dessen Vermietung im Zusammenhang stehen. Der Eigentümer wird von uns angesprochen, wenn Fragen zur Neuvermietung, Reparaturen o.ä. anstehen.

Die Verwaltergebühr für die Komplettverwaltung wird als Festpreis angesetzt, wobei aber die Gebühren nach der Nettomiete sowie der Anzahl der Einheiten und deren Größe variieren. Die Gebühren werden im Verwaltervertrag festgeschrieben.

Die Verwaltergebühr ist dadurch nicht an Miethöhe, Mieterhöhungen, Leerstände etc. gebunden. Auch eine leerstehende Wohnung muß verwaltet werden, gerade dann mit besonders hohem Aufwand.

Mit der Verwaltergebühr sind alle normalen Leistungen abgedeckt, d. h. es werden keine Nebenkosten wie Kopierkosten, Porto etc. berechnet. Ausgenommen hiervon sind Zusatzleistungen lt. Mustervertrag, die je nach Ansprüchen und Notwendigkeiten unterschiedlich anfallen können.