Alles aus einer Hand mit der Komplettverwaltung von Strothe.
Strothe Hausverwaltung GmbH
Am Königshof 43
40822 Mettmann
Tel.: 02104-2164-00
Fax: 02104-2164-16
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Kalenderjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sondereigentum. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die nächste Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit, sofern nicht in der Gemeinschaftsordnung eine andere Regelung festgelegt ist. Ein beschlossener Wirtschaftsplan bleibt auch über das Kalenderjahr hinaus gültig bis zur Verabschiedung eines neuen Wirtschaftsplanes.
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sondereigentum.
Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.
Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung der Verwaltung.
Die Hausordnung wird von der Verwaltung, falls gewünscht, zur Beschlussfassung vorbereitet. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Hausordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen Miteigentümer mündlich oder schriftlich ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.
Abschließen von Verträgen für die Gemeinschaft
Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft.
Einrichten und Führen der Bankkonten für die WEG (Girokonto, Festgeld etc.)
Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung über den Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des WEG bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
Insbesondere Führen und Abrechnen von:
Im Normalfall jährlich einmalige Begehung des Gesamtobjektes zusammen mit einem Mitglied des Verwaltungsbeirates, dem Hausmeister und evtl. eines von der Gemeinschaft beauftragten Sachverständigen (Begehungsprotokoll)
Beratung bei der Auswahl der technischen Lösungen und Auftragsvergabe einschließlich Preisverhandlungen.
Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum.
Veranlassen der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute (Heizung, Aufzug etc.) einschließlich Abrechnung.
Telefon- und Schriftverkehr mit den Eigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft.