Leistungen

WEG-Verwaltung

Unser Leistungskatalog

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Kalenderjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sondereigentum. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die nächste Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit, sofern nicht in der Gemeinschaftsordnung eine andere Regelung festgelegt ist. Ein beschlossener Wirtschaftsplan bleibt auch über das Kalenderjahr hinaus gültig bis zur Verabschiedung eines neuen Wirtschaftsplanes.

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sondereigentum.

Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

  1. Einladen und Durchführen einer Jahresversammlung sowie einer etwaigen Fortsetzungs- und/oder Wiederholungsversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten.
  2. Die Einladung zur Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.

Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung der Verwaltung.

Die Hausordnung wird von der Verwaltung, falls gewünscht, zur Beschlussfassung vorbereitet. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Hausordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen Miteigentümer mündlich oder schriftlich ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.

Abschließen von Verträgen für die Gemeinschaft

Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft.

Einrichten und Führen der Bankkonten für die WEG (Girokonto, Festgeld etc.)

Rechnerische und sachliche Prüfung der Lieferanten-, Dienstleistungs- und Instandhaltungsrechnungen, Hauswart- und Waschmünzenkassen

Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung über den Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des WEG bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.

Insbesondere Führen und Abrechnen von:

  • Hausgeldkonten je Sondereigentum
  • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
  • Einnahmekonten für Erträge
  • Ausgabekonten je Kostenart
  • Rückstellungskonten einschl. Anlage der Rückstellungen
  • Sonder-Verrechnungskonten über Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Mitbuchen der Bankbewegungen
  • Veranlassen von Ablesung und Abrechnung der Heiz- und ggfls. Wasserkosten
  • Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft einschl. Berechnen und Abführen der Lohnsteuer und Sozialabgaben, hierbei ist der Verwalter berechtigt, der Gemeinschaft die Kosten der Lohnabrechnungen zu berechnen.

 

Im Normalfall jährlich einmalige Begehung des Gesamtobjektes zusammen mit einem Mitglied des Verwaltungsbeirates, dem Hausmeister und evtl. eines von der Gemeinschaft beauftragten Sachverständigen (Begehungsprotokoll)

Beratung bei der Auswahl der technischen Lösungen und Auftragsvergabe einschließlich Preisverhandlungen.

  1. Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen, Schlussrechnungen
  2. Veranlassen von: Bauverträgen, Bauleitung und -überwachung einschl. Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen größeren Umfangs zu Lasten der Gemeinschaft.
  1. Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
  2. Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung.
  3. Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
  4. Beratung der Eigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
  5. Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern aus der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum.

Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum.

Veranlassen der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute (Heizung, Aufzug etc.) einschließlich Abrechnung.

Telefon- und Schriftverkehr mit den Eigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft.